Zielvereinbarung

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Elemente

Die Zielfestlegung hat zwei Elemente: a) das Ziel und die b) Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. In anderen Worten: Zielfestlegung = (Quantitative) Zahlenziele + (qualitative) Handlungspläne.

Das Ziel

Hier werden die Leistungen der Arbeitnehmers als interner Lieferant vereinbart.

Ein Ziel hat vier Dimensionen:

  • die Zielrichtung und die daraus entwickelte
  • Messgröße
  • die Zielhöhe der Messgröße, möglicherweise in Beziehung gesetzt zu einem
  • Bezugswert

Beispiel:

  • „Ergebnisverbesserung“ sei die Zielrichtung,
  • die Messgröße könnte dann z. B. der EBIT sein,
  • die Zielhöhe z. B. „5 %“ und
  • der Bezugswert z. B. „Vorjahr“

Das Ziel hieße dann komplett: „Steigerung des EBIT um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr“. Bei Angabe der Zielhöhe als absolutem Wert kann auf die Angabe eines Bezugswertes verzichtet werden, z. B.: „Ergebnisverbesserung auf 3,2 Mio. Euro.“

Ein Ziel sollte so definiert werden, dass

  • die Zielrichtung die strategische Ausrichtung des Unternehmens widerspiegelt
  • die Messgröße diese auch tatsächlich abbildet
  • die Zielhöhe akzeptiert, mit Anstrengung realistisch erreichbar und motivierend ist. Insbesondere ist nach dem Arbeitsschutzgesetz sicherzustellen, dass sich aus den vereinbarten Aufgaben keine Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmers ergibt. Eine Gefährdung kann sich beispielsweise aus der Vereinbarung sogenannter „stretched Targets“ ergeben.

Die Maßnahmen

Hier werden auch solche Leistung an den Arbeitnehmer als interner Kunde vereinbart, die Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des Arbeitnehmers sind.

Ebenso wie Ziele keine Kraft besitzen, wenn sie nicht aus diesen vier Elementen bestehen, haben unkonkrete Maßnahmenpläne keine Kraft. Diese Ziele sollen „SMART“ (ursprünglich das Englische Akronym für specific = spezifisch, measurable = messbar, achievable = erreichbar, relevant = relevant, und timed = terminiert) sein.

Die Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, müssen klar und nachvollziehbar sein:

  • Wer (Betroffene Wirtschaftseinheit, Abteilung, Unternehmung)
  • Was (Ergebnis- oder Prozessziel mit nachprüfbarer Qualitätsdefinition)
  • Wann (Zeitangabe für Zwischenziele, Meilensteine und Resultat)
  • Wie (Mitteleinsatz, speziell Boden, Kapital, Arbeit, dispositiver Faktor, Beachtung von Arbeitsschutz und Sicherheit)
  • Weg (definierte Vorgehensweise, speziell Methodik und Verfahren)
  • Regelung bei Erfüllung bzw. Nichterfüllung des Ziels.

Weblinks

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