Zeitwert

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Der Zeitwert beschreibt den Wert eines Objektes zu einem festgelegten Zeitpunkt und berücksichtigt dadurch die Zeitkomponente bei der Wertermittlung.

Der Zeitwert eines Wirtschaftsgutes (einer Anlage bzw. des steuerlichen Betriebsvermögens) ist der um die Summe der bisherigen planmäßigen Abschreibungenverminderte Anschaffungswert. Da das abnutzbare Anlagevermögen (zum Beispiel Gebäude und Maschinen) im Laufe der Zeit an Wert verliert, wird für dieBuchhaltung und Kostenrechnung jährlich ein bestimmter Geldbetrag (AfA) abgeschrieben (abgesetzt).

Wird das Wirtschaftsgut im Laufe der Zeit aufgewertet, durch eine Reparatur, Renovierung o. Ä., so ist eine Wertkorrektur vorzunehmen und der Buchwert zu erhöhen. Der Wert der Korrektur setzt sich zusammen aus der geleisteten Arbeit (diese kann auch von den eigenen Mitarbeitern eines Unternehmens erbracht worden sein) und dem Wert des verwendeten Materials.

Zeitwert = Anschaffungswert – bisherige Abschreibung + Wertkorrektur

In den International Financial Reporting Standards ist der „beizulegende Zeitwert“ in der deutschen Fassung die Übersetzung für den Fair Value.

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