Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung
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Wie Ihr Mitarbeiter Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung geltend machen muss
Bei vorhersehbaren Arbeitsverhinderungen muss Ihr Mitarbeiter Sie oder seinen Vorgesetzten rechtzeitig um Arbeitsbefreiung bitten.
Und bei unvorhergesehenen Arbeitsverhinderungen muss Ihr Mitarbeiter Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Verstößt Ihr Mitarbeiter gegen diese Vorgaben und bleibt einfach der Arbeit fern, können Sie ihn abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen. Eventuell macht sich Ihr Mitarbeiter sogar schadenersatzpflichtig.
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