Preisuntergrenze

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Kurzfristige Preisuntergrenze

Die kurzfristige Preisuntergrenze (auch:absolute Preisuntergrenze) legt den Preis fest, der genau die variablen Stückkosten deckt. In Höhe der gesamten fixen Kosten (= Kosten der Betriebsbereitschaft) ergibt sich dann ein Betriebsverlust.

Kurzfristige Preisuntergrenze = Variable Kosten geteilt durch Absatzmenge

Die kurzfristige oder absolute Preisuntergrenze ist erreicht, wenn der Nettoverkaufspreis gerade die variablen Stückkosten des Erzeugnisses deckt. Auf den Ersatz der ohnehin anfallenden Fixkosten wird vorübergehend verzichtet.

Weblinks

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