Lohnpfändung

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Wer die Kosten trägt

Die Kosten, die Ihnen durch die Lohnpfändung entstehen, etwa für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand, müssen Sie selbst tragen. Allerdings können Sie im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Mitarbeiter entsprechende Kosten übernehmen muss.

Und so könnte diese vertragliche Regelung aussehen:

Der Arbeitnehmer trägt die Auslagen, die dem Arbeitgeber durch eine Lohnpfändung oder durch mehrere Lohnpfändungen entstehen. Als Pauschalbetrag werden 5 € pro Lohnpfändung und 2,50 € je Schreiben (z.B. Drittschuldnererklärung) festgesetzt. Werden im Einzelfall höhere Kosten nachgewiesen, trägt der Arbeitnehmer die nachgewiesenen höheren Kosten.

Außerdem sollten Sie “ wie schon oben erwähnt “ bereits im Arbeitsvertrag vorsehen, dass eine Lohnabtretung durch den Mitarbeiter nicht oder nur dann zulässig ist, wenn Sie der Abtretung zustimmen:

Eine Abtretung der Vergütung durch den Arbeitnehmer ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dieser zustimmt.

Weitere Formulierungsvorschläge für ein Abtretungsverbot finden Sie im Beitrag „Arbeitsvertrag“.

Checkliste für Sie als Arbeitgeber

Checkliste Lohnpfändung für Sie als Arbeitgeber

Weblinks

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