Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Welche Aufzeichnungen und Meldungen sonst erforderlich sind
Lohnkonto
Das Lohnkonto ist der Hauptbestandteil der Lohnunterlagen, die Sie für Ihre Arbeitnehmer “ einschließlich Aushilfen und Teilzeitkräfte “ führen müssen.
Es handelt sich hierbei nicht um ein Finanzkonto.
In das Lohnkonto werden bei jeder Lohnabrechnung vielmehr die Art und die Höhe des steuerpflichtigen und steuerfreien Arbeitslohns sowie die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge und die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge eingetragen.
Wann Sie ein Lohnkonto einrichten müssen
Sie müssen für jedes Kalenderjahr und für jeden Arbeitnehmer ein eigenes Lohnkonto einrichten.
Wie Sie das Lohnkonto gestalten, bleibt aber Ihnen überlassen.
Es empfiehlt sich, für jeden Mitarbeiter entweder eine Karteikarte oder “ bei einer maschinellen Lohnabrechnung “ ein Stammblatt anzulegen.
Der Inhalt des Lohnkontos ergibt sich aus § 4 LStDV.
Und so könnte ein Lohnkonto aussehen:
Angaben aus der Lohnsteuerkarte | persönliche Daten, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, sonstige Eintragungen der Lohnsteuerkarte |
Beschäftigungsdauer | seit 1.4.2001 unbefristet |
Zeitraum, in dem keine Lohnsteuerklasse vorlag | 1.1.2002 – 15.4.2002 |
Tag der Lohnzahlung für welchen Zeitraum | 30.1.2002 für Januar 2002 28.2.2002 für Februar 2002 etc. |
steuerpflichtiger Bruttolohn | seit 1.1.2002 2.000 € pro Monat |
steuerfreie Bezüge | z.B. Fahrgeld |
pauschal versteuerte Bezüge | z.B. Direktversicherung |
ermäßigt versteuerte Bezüge | z.B. Abfindungen |
steuerpflichtige Sachbezüge | z.B. Mahlzeiten |
Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen und zum Mutterschaftsgeld | keine |
einbehaltene Steuerabzugsbeiträge (getrennt) | Lohn-, Kirchensteuer, „Soli“ |
Lohnersatzleistungen | z.B. Winterausfallgeld |
Aufstockungsbetrag zum Altersteilzeitentgelt |
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Arbeitsunterbrechungen | bei fünf aufeinander folgenden Tagen ohne Lohnzahlungsanspruch |
Gültigkeitszeitraum des Lohnkontos | 1.1.2002 – 31.12.2002 |
Wann Sie ein Lohnkonto abschließen
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende eines Kalenderjahres schließen Sie das Lohnkonto ab. Dann müssen Sie auch auf der Lohnsteuerkarte die erforderlichen Eintragungen machen.
Checklisten
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