Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung

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Einleitung

Das Impressum muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und
  • die ladungsfähige Anschrift des Anbieters,
  • bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten.
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen,
  • einschließlich der E-Mail-Adresse
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • bei Anbietern, deren Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen außerdem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden,
  • sowie bei bestimmten Berufen Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Apothekerkammer), zur gesetzlichen Berufsbezeichnung (z.B. Apotheker) und zu berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Berufsordnung für Apotheker).

Diese Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es genügt dabei, wenn die Informationen über klar gekennzeichnete Links (z.B. „Impressum“ oder  „Anbieterkennzeichnung“) erreichbar sind.

Weblinks

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