Fehler im Umgang mit Mitarbeitern

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Fehler Nr. 1: Unnötige vertragliche Fesseln

Sichern Sie sich als Arbeitgeber von Anfang an einen möglichst großen Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Ihre unternehmerischen Erfordernisse können sich immer einmal ändern, weil Sie etwa Ihren Standort verlegen, die Ansprechzeiten für Ihre Kunden und damit auch die Arbeitszeiten verändern oder ganz einfach die Arbeit anders organisieren wollen. Ärgerlich, wenn sich Ihre Mitarbeiter dann quer stellen können und damit auch noch Recht bekommen.

Als Arbeitgeber haben Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber ein Direktionsrecht. Danach dürfen Sie Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit näher festlegen.

So dürfen Sie beispielsweise bestimmen, welche Tätigkeit Ihr Mitarbeiter wann erledigen soll, wann er mit seiner täglichen Arbeit beginnen, wann er sie beenden muss oder wo Sie ihn einsetzen.

Dieses Recht haben Sie aber nur in einem eng begrenzten Rahmen. Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und arbeitsvertragliche Regelungen setzen Ihrem Gestaltungsspielraum Grenzen.

Auf Gesetz und Tarifvertrag haben Sie praktisch keine Einflussmöglichkeit. Machen Sie deshalb nicht den Fehler, Ihr Weisungsrecht zusätzlich durch Betriebsvereinbarungen oder den individuellen Arbeitsvertrag einzuschränken “ es sei denn, gewichtige Gründe sprechen dafür. Gestalten Sie Ihre Arbeitsverträge lieber so, dass Sie für den Ernstfall flexibel bleiben:

  • Legen Sie sich im Arbeitsvertrag deshalb nicht immer auf eine bestimmte Tätigkeit, einen konkreten Arbeitsort oder eine ganz bestimmte Verteilung der täglichen Arbeitszeit fest. Sonst könnten Ihre Mitarbeiter darauf bestehen, dass diese Vereinbarung auch genauso eingehalten wird.
  • Behalten Sie sich stattdessen ausdrücklich eine mögliche Änderung vor. Dazu eignet sich z.B. folgende Vereinbarung:

Natürlich stellen auch diese Klauseln keinen „Freibrief“ für beliebige Weisungen dar. Sie müssen in jedem Einzelfall Ihre betrieblichen Interessen und die Interessen Ihres Mitarbeiters gegeneinander abwägen.

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