Die GEMA und das Hotel- und Gastgewerbe

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Tarifsystem

Die GEMA regelt mit einem überschaubaren Tarifsystem die Vielfalt der Musiknutzungen. Für den Bereich Musik hat die GEMA elf vertretungsrechtliche Hauptbereiche mit insgesamt 64 nutzungstypischen Einzeltarifen geschaffen.

Die Hauptbereiche

  1. Live Konzert
  2. Musikwiedergabe
  3. Herstellung von Tonträgern
  4. Rundfunksendungen
  5. Filmvorführungen

Der Gastronom und Hotelier muss vor der Nutzung die Musiknutzung in seinem Betrieb anmelden. Wenn Sie als Hotelier oder Gastronom die Nutzungsrechte nicht einholt, kann dies zu einem Schadenersatz führen, der bis zum doppelten des normalen Satz der Vergütung reicht.

Weblinks

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