Das fernabsatzrechtliche Widerrufs- oder Rückgaberecht

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Wertersatz im Falle der unvollständigen oder beschädigten Rückgabe der Ware

Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er für eine Verschlechterung der Ware grundsätzlich Wertersatz zu leisten. Im Gegensatz zu einem normalen Rücktritt muss der Käufer auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Für eine Beschädigung der Ware, die ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist, muss der Käufer allerdings keinen Wertersatz leisten.

Was ist unter dem Begriff der „bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme“ zu verstehen?

Der Begriff der „bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme“ ist gesetzlich nicht definiert. Momentan liegt keine gefestigte Rechtsprechung vor, welche diesen Begriff konkretisiert. Ausgehend vom Sinn und Zweck des Fernabsatzrechts, dem Käufer eine Prüfung der Ware zu ermöglichen, so wie sie auch bei einem Kauf im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, kann die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nicht mit der tatsächlichen Benutzung der Ware über einen längeren Zeitraum gleichgesetzt werden, sondern kann sich nur auf die erstmalige Nutzung beschränken, die den Umfang einer bloßen Prüfung überschreitet.

In der Gesetzesbegründung wurde z.B. das kurze Durchblättern eines Buches (wie im Buchhandel) oder das Auspacken und Anprobieren eines Kleidungsstücks als bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bezeichnet. Gleichzeitig wurden als Gegenbeispiele das Durchlesen oder gar Bearbeiten eines Buches oder das Tragen eines Kleidungsstücks über einen längeren Zeitraum genannt.

Was noch als bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme anzusehen ist und welche Benutzung bereits darüber hinaus geht, lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalls und anhand des betroffenen Produkts beurteilen. Lassen Sie sich dazu im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle rechtlich beraten.

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