Cashflow

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Ermittlung

Der Cashflow-Wert kann sowohl direkt als auch indirekt ermittelt werden. Beide Vorgehensweisen müssen zum gleichen Ergebnis führen, wenn einheitliche Ermittlungs- und Abgrenzungskriterien angewendet werden.

Direkt

Zur direkten Ermittlung werden alle betriebsnotwendigen, zahlungswirksamen Aufwendungen (z. B. Materialkosten, Löhne/Gehälter, Zinsaufwendungen, Steuern) von den zahlungswirksamen Erträgen (z. B. Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, Desinvestitionen, Zinserträge, Subventionen) einer Periode subtrahiert. Zahlungswirksam wird des Öfteren auch fondswirksam genannt, da sich die Zahlungen auf den Zahlungsmittelbestand oder -fonds auswirken. Die Daten erhält man aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung), sofern sie nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist. Bei einer Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren ist die direkte Ermittlung des Cashflows – zumindest für den externen Analysten – nicht ausführbar.

Indirekt

Zur indirekten Ermittlung (auch Praktikermethode genannt) wird der bilanzielle Erfolg, in der Regel Gewinn (Jahresüberschuss oder Betriebsergebnis) vor Steuern herangezogen. Ausgabenneutrale Aufwendungen (die keine Zahlungswirkung haben und nur bilanzielle Verrechnungsposten sind), wie beispielsweise Abschreibungen oder Erhöhung der Rückstellungen, werden addiert. Einnahmenneutrale Erträge hingegen wie Zuschreibungen werden subtrahiert. Ausgabenneutral und einnahmenneutral wird auch zahlungsunwirksam und des Öfteren auch fondsunwirksam genannt, da sich diese Bewegungen nicht auf den Zahlungsmittelbestand oder -fonds auswirken.

Für den externen Betrachter (speziell im Rahmen der Bilanzanalyse) ist meist nur die direkte Cashflow-Ermittlung anwendbar. Für die indirekte Ermittlung gibt es keine allgemein anerkannte Methode. Um methodenbedingte Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, die gesamte Rechnung zu veröffentlichen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) empfehlen zudem eine einheitliche Berechnungsform.

Weblinks

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