Skonto

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Zahlungsbedingung 

Die Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ bedeutet: bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen dürfen 2 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen werden. Der Umsatzsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Wartet man mit der Bezahlung länger als 8 Tage, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuellMahnkosten zu zahlen. Wird das Skonto nach Ablauf der Skontofrist abgezogen, kann der Lieferant den Betrag vom Kunden nachfordern.

Weblinks

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