Geschäfts- oder Firmenwert

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Internationale Rechnungslegung

Nach internationaler Rechnungslegung ist der Goodwill in der Handelsbilanz sowohl nach US-GAAP als auch nach IFRS zwingend zu aktivieren. Allerdings gilt auch nach IFRS für den selbstgeschaffenen Firmenwert (originären Geschäfts- oder Firmenwert) ein explizites Aktivierungsverbot (IAS 38.48). Gleiches gilt nach US GAAP, da der selbstgeschaffene Firmenwert nicht einzeln identifiziert und seine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann (FAS 142.10). Da es sich beim derivativen Unternehmenswert um einen Vermögenswert ohne abzuschätzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planmäßig abgeschrieben (Impairment-only-Ansatz). Anstelle der Abschreibung erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach IAS 36.

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