Geschäfts- oder Firmenwert

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Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auch Goodwill (bzw. Badwill, wenn er negativ ist) genannt. Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden bereit zu zahlen ist. Der Geschäfts- oder Firmenwert darf sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz nur dann aktiviert werden, wenn er im Rahmen eines Unternehmenskaufs tatsächlich erworben wurde (derivativer Geschäfts- oder Firmenwert). Er stellt dann die Differenz von Kaufpreis und Substanzwert dar. In diesem Fall muss in der Steuerbilanz der Firmenwert ausgewiesen werden ( § 5 (2) EStG).

Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Ertragswert abzüglich des Substanzwertes eines Unternehmens. Der Substanzwert weicht von den Buchwerten ab, da er normalerweise auch die Stillen Reserven berücksichtigt.

Buchwert des Eigenkapitals + Stille Reserven = Substanzwert
Kaufpreis - Reinvermögen (Teilwert, d.h. inkl. stille Reserven) = Firmenwert (= Goodwill)

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