Anschaffungskosten

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Die Anschaffungskosten (engl. cost of purchase) sind ein Begriff aus dem betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen. Steuerlich und buchhalterisch ist der Begriff als Untergliederung des weiter gefassten Begriffs der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu sehen. In diesem Rahmen werden die Herstellkosten den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes weitgehend gleichgestellt, da der Unternehmer zwischen beiden Möglichkeiten der Erstehung eines Wirtschaftgutes “Eigenfertigung oder Fremdbezug“ frei wählen können soll. Anschaffungskosten werden, neben Herstellungskosten, auch als historische Kosten (engl. historical cost) bezeichnet. Sie stehen als solche im Gegensatz bspw. zu Zeitwerten oder Wiederbeschaffungswerten.

Im deutschen Handelsrecht sind Anschaffungskosten in § 255 Abs. 1 HGB geregelt

Es handelt sich dabei um die Nettokosten, die bei der Anschaffung einer Maschine, eines Fahrzeugs, einer Immobilie oder von Teilen der Betriebs- und Geschäftsausstattung anfallen. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Zu den Anschaffungskosten zählen nicht nur der Netto-Kaufbetrag (ohne Umsatzsteuer), sondern auch so genannte Anschaffungsnebenkosten wie Frachtkosten, Zoll und Verpackungskosten sowie alle Aufwendungen, um den erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, wobei diese Aufwendungen einzeln zurechenbar sein müssen.

  • Bei Maschinen und Anlagen sind auch Fundamentierungs- und Montagekosten Teil der Anschaffungskosten.
  • Bei Fahrzeugen gehören die Fahrzeugüberführung, die Kosten für die Zulassung, die Nummernschilder und etwaige Sondereinbauten zu den Anschaffungskosten.

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