Lohn- und Gehaltsabrechnung

{loadposition debug}

 

Welche Aufzeichnungen und Meldungen sonst erforderlich sind

Lohnkonto

Das Lohnkonto ist der Hauptbestandteil der Lohnunterlagen, die Sie für Ihre Arbeitnehmer “ einschließlich Aushilfen und Teilzeitkräfte “ führen müssen.

Es handelt sich hierbei nicht um ein Finanzkonto.

In das Lohnkonto werden bei jeder Lohnabrechnung vielmehr die Art und die Höhe des steuerpflichtigen und steuerfreien Arbeitslohns sowie die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge und die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge eingetragen.

Wann Sie ein Lohnkonto einrichten müssen

Sie müssen für jedes Kalenderjahr und für jeden Arbeitnehmer ein eigenes Lohnkonto einrichten.

Wie Sie das Lohnkonto gestalten, bleibt aber Ihnen überlassen.

Es empfiehlt sich, für jeden Mitarbeiter entweder eine Karteikarte oder “ bei einer maschinellen Lohnabrechnung “ ein Stammblatt anzulegen.

Der Inhalt des Lohnkontos ergibt sich aus § 4 LStDV.

Und so könnte ein Lohnkonto aussehen:

Angaben aus der Lohnsteuerkarte

persönliche Daten, Steuerklasse,

Zahl der Kinderfreibeträge, sonstige

Eintragungen der Lohnsteuerkarte

Beschäftigungsdauer

seit 1.4.2001 unbefristet

Zeitraum, in dem keine

Lohnsteuerklasse vorlag

1.1.2002 – 15.4.2002

Tag der Lohnzahlung für

welchen Zeitraum

30.1.2002 für Januar 2002

28.2.2002 für Februar 2002

etc.

steuerpflichtiger Bruttolohn

seit 1.1.2002   2.000 € pro Monat

steuerfreie Bezüge

z.B. Fahrgeld

pauschal versteuerte Bezüge

z.B. Direktversicherung

ermäßigt versteuerte Bezüge

z.B. Abfindungen

steuerpflichtige Sachbezüge

z.B. Mahlzeiten

Zuschuss zu vermögenswirksamen

Leistungen und zum Mutterschaftsgeld

keine

einbehaltene Steuerabzugsbeiträge (getrennt)

Lohn-, Kirchensteuer, „Soli“

Lohnersatzleistungen

z.B. Winterausfallgeld

Aufstockungsbetrag zum Altersteilzeitentgelt

 

Arbeitsunterbrechungen

bei fünf aufeinander folgenden Tagen

ohne Lohnzahlungsanspruch

Gültigkeitszeitraum des Lohnkontos

1.1.2002 – 31.12.2002

Wann Sie ein Lohnkonto abschließen

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende eines Kalenderjahres schließen Sie das Lohnkonto ab. Dann müssen Sie auch auf der Lohnsteuerkarte die erforderlichen Eintragungen machen.

Checklisten

Checkliste Lohn- und Gehaltsabrechnung

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links:

{loadposition debug}

 

Pages: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10