Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Ohne die Betriebsnummer läuft nichts
Wenn Sie das erste Mal einen Arbeitnehmer einstellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese müssen Sie bei allen Meldungen an die Krankenkassen angeben .
Die Betriebsnummer erhalten Sie “ auch telefonisch oder per Fax “ bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt (künftig: JobCenter).
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Checkliste Lohn- und Gehaltsabrechnung
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