Betriebsprüfung

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So verhalten Sie sich richtig

Als Arbeitgeber müssen Sie den Prüfern die geforderten Unterlagen aushändigen und die notwendigen Auskünfte erteilen.

Sie haben aber ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Sie sich durch eine Aussage selbst belasten, etwa weil Sie unerlaubt Ausländer beschäftigen.

Wenn die Prüfung zu Beanstandungen führt

Werden die Prüfer fündig, kann das böse Folgen haben:

  • Beschäftigen Sie einen Ausländer ohne Genehmigung, kann das eine Geldbuße von bis zu 250.000 € nach sich ziehen.
  • Beschäftigen Sie mehr als fünf Ausländer ohne Genehmigung für mindestens 30 Tage oder sind immer wieder Ausländer ohne Genehmigung für Sie tätig, drohen Ihnen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von einem, bei grobem Eigennutz sogar von drei Jahren.
  • Verstöße gegen die Meldevorschriften (Kontrollmeldung, Sofortmeldung usw.) können Geldbußen von bis zu 5.000 € zur Konsequenz haben.
  • Selbst für die Verweigerung der Mitarbeit bei der Prüfung kann ein Bußgeld erhoben werden, und zwar von bis zu 25.000 €.

Auch Ihr Mitarbeiter muss mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn er bei der Prüfung nicht mitwirkt, dem Arbeitsamt bei Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe eine Nebentätigkeit nicht meldet oder als Ausländer ohne Genehmigung arbeitet.

Achtung: Das Arbeitsamt leitet die Prüfungsergebnisse auch an Handwerkskammern, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Ausländerbehörden, Sozialämter und Gewerbeämter weiter. Sie müssen also mit weiteren Konsequenzen, insbesondere Nachforderungen und Strafen, rechnen.

Weblinks

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