Das fernabsatzrechtliche Widerrufs- oder Rückgaberecht

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Wer trägt die Kosten für die Hin- und Rücksendung?

Der Verkäufer muss grundsätzlich die Rücksendekosten tragen. Im Falle des Widerrufs können dem Käufer die Rücksendekosten vertraglich auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt wurde.
Hat sich der Verkäufer für das Rückgaberecht entschieden, muss er immer die Rücksendekosten tragen. Ebenso muss er die Rücksendekosten übernehmen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.

Weblinks

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