Die Personalentlohnung

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Formen der Personalentlohnung

Auf Grund der sehr unterschiedliche Leistungen die im Unternehmen zu entlohnen sind wird zwischen folgenden Formen der Personalentlohnung zu unterscheiden:

  • Geldliche Leistungen, z.B. als Löhne, Zulagen, Gratifikationen, Prämien
  • Geldwerte Leistungen, z.B. Überlassung von Werkswohnungen oder Dienstwagen

Als Lohnformen gelten:

  • Der Zeitlohn wird als eine Form der Entlohnung bezeichnet, bei der Mitarbeiter ausschließlich auf Basis der dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Zeit entlohnt werden. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Entlohnung daher Quantität und Qualität, daraus folgt das Risiko von Minderleistungen des Arbeitnehmers. um das Risiko der Minderleistung abzufedern wird der Zeitlohn häufig durch eine Leistungszulage ergänzt.
  • Der Prämienlohn setzt sich aus dem Grundlohn (Fixum) und einer Prämie als leistungsabhängiger Teil des Lohns zusammen.
  • Der Akkordlohn oder auch Stücklohn vergütet vor allem die geleistete Arbeitsmenge, d.h. es besteht ein unmittelbarer Bezug zur Personalleistung da der Arbeitnehmer pro geleisteter, genau definierter, Tätigkeit ein festes Entgelt bekommt.
  • Der Beteiligungslohn als Erfolgsbeteiligung (Leistungs-, Ertrags- und Gewinnbeteiligung) oder als Kapitalbeteiligung (z.B. Fremd- bzw. Eigenkapitalbeteiligung).

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