Aufwand

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In der Betriebswirtschaftslehre

Im betriebswirtschaftlichen Sinn versteht man unter dem Begriff Aufwand den bewerteten Verbrauch aller Güter (Waren und Dienstleistungen) in einer bestimmten Periode. Aufwendungen können, müssen aber nicht gleichzeitig Auszahlungen, Ausgaben und Kosten sein.

Jede Minderung des betrieblichen Reinvermögens, die nicht durch Auszahlung an die Eigentümer oder Anteilseigner bedingt ist, stellt einen Aufwand dar. Jede Geldvermögensminderung ist auch eine Ausgabe. Ausgaben sind jedoch erst dann Aufwendungen, wenn sie erfolgswirksam “ d. h. reinvermögenswirksam “ werden. Um den Aufwand einer Periode festzustellen, bedarf es daher einer Periodisierung der Ausgaben, also deren Zuordnung zum richtigen Abrechnungszeitraum. Ein Beispiel hierfür ist die Abschreibung: Wird in einem Betrieb eine Maschine gekauft, sofort bezahlt und anschließend zehn Jahre genutzt, stellt der Kaufpreis im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe dar; als Aufwand muss er jedoch auf die gesamte 10-jährige Nutzungsdauer des Gerätes verteilt werden.

Im Gegensatz zu den Kosten ist der Aufwand nicht notwendigerweise in jedem Fall bzw. in voller Höhe mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden. Aufwendungen sind also auch Minderungen des Vermögens, die nicht unmittelbar der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen dienen, beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen. In der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt man die Grundkosten, indem vom Aufwand die nicht leistungsbezogenen Komponenten abgezogen werden. Dieser sogenannte neutrale Aufwand umfasst betriebsfremde, außerordentliche und periodenfremde Wertminderungen.

Der Aufwand wird in der Buchführung auf der Soll-Seite eines Erfolgskontos gebucht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt im Jahresabschluss durch die Berechnung von Aufwendungen und Erträgen den Erfolg.

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