{loadposition debug}
Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA; handelsrechtlich Abschreibungen) wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
Weblinks
In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:
{loadposition debug}
Schreibe einen Kommentar