Die Personalfreisetzung

Dieser Artikel hat die Personalfreisetzung zum Thema und bietet Ihnen einen kurzen Überblick.

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Inhalt:
  • Einleitung
  • Rechtliche Restriktionen
  • Weblinks

Einleitung

Personalfreisetzung ist nicht nur der elegantere Begriff für Kündigungsmaßnahmen, sondern es gibt darüber hinaus eine Reihe anderer Möglichkeiten, den Personalbestand zu reduzieren:

  • Abbau von Überstunden
  • Reduktion der Wochenarbeitszeit, Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeitsplätzen
  • Anmeldung von Kurzarbeit
  • Einstellungsstop, kein Ersatz für fluktuations- oder pensionsbedingte Abgänge
  • Aufhebungsvertrag

Das wichtigste Instrument ist allerdings das Kündigungsrecht. So schwer es auch fallen mag, wirtschaftliche Sachzwänge wir beispielsweise Umsatzrückgänge, notwendige Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen können Kündigungen unumgänglich machen.

Von dieser Möglichkeit sollten Sie allerdings nur Gebrauch machen, wenn Sie mit dem verminderten Personalbestand die Funktionsfähigkeit des Betriebes noch gewährleisten können, ein/e Mitarbeiter/in die betrieblichen Qualitätsanforderungen nicht erfüllt und Sie auch nicht in der Lage sind ihm/ihr einen anderen angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen oder die Zusammenarbeit mit einem/r Mitarbeiter/in unerträglich und unzumutbar ist.

Bei allen Maßnahmen sollten Sie bedenken, dass Sie nicht willkürlich handeln dürfen. Sie müssen betriebliche und marktliche Bedingugen aber insbesondere rechtliche Restriktionen beachten.

Rechtliche Restriktionen

  • Individuelles Recht: z.B. Kündigungsschutz, Mutterschutz und Schwerbehindertengesetz
  • Kollektives Recht: Tarifverträge, Betriebsverfassungsgesetz
  • Sonstige Vorschriften: z.B. Rationalisierungsschutzabkommen, Anmeldepflicht für Kurzarbeit oder Massenentlassungen
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Weblinks

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