Wichtige Hinweise zur Geschäftskorrespondenz

Als Geschäftskorrespondenz ist Anzusehen: Die Papierform (Briefe, Rechnungen, Bestellungen, etc.) aber auch über Telekommunikationssysteme erstellte bzw. übermittelte Korrespondenz ist als Geschäftsbrief anzusehen und erfordert somit die Angabe der
jeweiligen Pflichtinformationen.

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