Verwaltungsrat
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Organ einer Europäischen Aktiengesellschaft
Bei der Europäischen Gesellschaft, auch Europäische Aktiengesellschaft oder SE genannt, bezeichnet Verwaltungsrat ein Organ der Gesellschaft. Die Leitung einer Europäischen Gesellschaft kann (wie in Mitteleuropa üblich) in Vorstand und Aufsichtsrat geteilt sein, oder wie im angelsächsischen Rechtsraum ein Board of Directors mit exekutiven und nicht exekutiven Managern sein. In Deutschland und Österreich wird dieses Board „Verwaltungsrat“ genannt.
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