Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung

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Wann Sie Ihre Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen müssen

Bei welchen Anlässen und in welcher Höhe Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf

  • Sonderurlaub (für meist vorher feststehende Ereignisse, in der Regel für einen oder mehrere Tage) oder
  • Arbeitsfreistellung (für meist unvorhersehbare Ereignisse, manchmal nur für einige Stunden) haben,

wird im Gesetz nicht genau geregelt, dafür aber in vielen Tarifverträgen. Dort gibt es aber Unterschiede “ je nach Industriezweig oder Gewerbe:

 

Sonderurlaub nach

§ 52 BAT

Sonderurlaub nach

§ 11 MTV – Redakteure

Niederkunft der Ehefrau

 

1 Arbeitstag

 

2 Arbeitstage

Ein Tarifvertrag kann dabei abschließend alle Sachverhalte benennen, bei denen ein Anspruch auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung (und in welchem Umfang) gegeben ist.

Ein Tarifvertrag kann aber auch bloß beispielhaft Anlässe aufzählen. Hierin liegt im Gegensatz zu einer abschließenden Aufzählung keine Einschränkung von § 616 BGB.

Falls Sie nicht tarifgebunden sind, haben Ihre Mitarbeiter direkt aus § 616 BGB einen Freistellungsanspruch.

Zudem kann Ihr Mitarbeiter aus § 616 BGB Entgeltfortzahlung verlangen. Voraussetzung für die Ansprüche ist, dass Ihr Mitarbeiter

  • durch einen in seiner Person liegenden Grund
  • für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
  • ohne sein Verschulden

an seiner Arbeitsleistung gehindert ist.

Weblinks

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