Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung

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Wer Anspruch auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung hat

Anders als bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Sie nur Ihren Arbeitnehmern gewähren müssen, betrifft der Anspruch auf Sonderurlaub bzw. Arbeitsfreistellung sämtliche Dienstverpflichtete.

Er gilt deshalb auch für Ihre freien Mitarbeiter und arbeitnehmerähnlichen Personen, wie etwa Ihre Heimarbeitnehmer oder die ausschließlich für Sie tätigen Handelsvertreter. Ebenso haben Ihre Auszubildenden Anspruch auf Sonderurlaub und bezahlte Arbeitsbefreiung.

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