Nutzungsdauer

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Steuerliche Nutzungsdauer

Steuerlich ausschlaggebend und damit für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung maßgebend sind die sogenannten AfA-Tabellen, in denen die Finanzverwaltung für viele Güter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festlegt. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur möglich, wenn eine andere – meist kürzere – Nutzungsdauer nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann. Teilweise wird auch von TBR (time between replacement) gesprochen. Ein Grund für eine Verkürzung der Nutzungsdauer kann eine überdurchschnittliche Nutzung des Wirtschaftsgutes sein, wie z.B. Schichtbetieb. Ab einem 2 – Schicht – Betrieb ist eine Verkürzung der Nutzungsdauer möglich. Auch bei Anschaffung gebrauchter Maschinen tritt der Fall ein.

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