Lohn- und Gehaltsabrechnung

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Ohne die Betriebsnummer läuft nichts

Wenn Sie das erste Mal einen Arbeitnehmer einstellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese müssen Sie bei allen Meldungen an die Krankenkassen angeben .

Die Betriebsnummer erhalten Sie “ auch telefonisch oder per Fax “ bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt (künftig: JobCenter).

Checklisten

Checkliste Lohn- und Gehaltsabrechnung

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