Feiertagsvergütung

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Grundsatz: Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

Grundsätzlich gilt: An gesetzlichen Feiertagen dürfen Sie Ihre Mitarbeiter nicht beschäftigen. Ausnahmen sind aber möglich. So dürfen Sie Ihre Mitarbeiter an einem Feiertag beschäftigen, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.

Wer in welcher Höhe Anspruch auf die Vergütungsfortzahlung hat.

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