Betriebsprüfung

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Die Prüfung durch das Arbeitsamt

Was das Arbeitsamt prüft

Die Betriebsprüfung durch das Arbeitsamt soll in erster Linie Leistungsmissbrauch, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung sowie unerlaubte Ausländerbeschäftigung aufdecken und verhindern. Hierzu prüfen die Arbeits- und Hauptzollämter, ob “ Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden,

  • Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden,
  • ausländische Arbeitnehmer mit einer erforderlichen Genehmigung und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden oder wurden,
  • Ihre Angaben, die für die Leistungen erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden.

Die Prüfung kann dabei auf einem konkreten Verdacht beruhen. Es kann sich aber auch um eine reine Routineüberprüfung handeln.

So bereiten Sie sich auf eine Prüfung durch das Arbeitsamt vor

Die beste Vorbereitung auf eine Prüfung durch das Arbeitsamt besteht in der Vorbeugung: Achten Sie als Arbeitgeber deshalb genau auf die Einhaltung Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten.

Lassen Sie sich zudem zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses den Sozialversicherungsausweis des Mitarbeiters zeigen.

Bei einer Beschäftigung im Bau-, Gaststätten-, Beherbergungs-, Personen- und Güterverkehrsgewerbe, im Schausteller- und Gebäudereinigungsgewerbe muss der Sozialversicherungsausweis zudem mit einem Lichtbild versehen sein, vom Mitarbeiter ständig mitgeführt und den Prüfern auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bei derartigen Mitarbeitern müssen Sie spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme eine so genannte Sofortmeldung an die Einzugsstelle erstatten.

Legt Ihnen der Mitarbeiter den Sozialversicherungsausweis nicht vor, müssen Sie unverzüglich eine Kontrollmeldung an die Einzugsstelle machen.

Achten Sie auch auf Ihre ausländischen Mitarbeiter: Ausländer von außerhalb des EG-Raums dürfen Sie nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung beschäftigen.

Das gilt selbst dann, wenn der Mitarbeiter nur für ein oder zwei Tage bei Ihnen aushilft. Bewahren Sie deshalb immer eine Kopie der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Ihren Personalunterlagen auf.

So läuft die Prüfung ab

Mitarbeiter des Arbeitsamtes und der Hauptzollämter “ eventuell verstärkt durch Polizeikräfte “ betreten unangemeldet Ihr Unternehmensgelände und erfassen die Personalien aller anwesenden Mitarbeiter.

Die Beschäftigten müssen Ihren Sozialversicherungsausweis (mit Lichtbild) vorzeigen, soweit sie ihn mitführen müssen. Ihre ausländischen Mitarbeiter müssen den Ausweis, Aufenthaltsgenehmigung oder Duldungsbescheinigung vorlegen.

Inzwischen nimmt der Leiter der Prüfgruppe mit Ihnen Kontakt auf und informiert Sie über den Zweck der Prüfung. Sind Sie selbst oder der Geschäftsführer nicht erreichbar, genügt es, wenn der Prüfzweck einem beliebigen Mitarbeiter mitgeteilt wird. Eine schriftliche Prüfungsanordnung wird nicht benötigt. Später werden die Daten der anwesenden Mitarbeiter mit Ihren Lohn- und Meldeunterlagen abgeglichen, und zwar entweder im Unternehmen oder bei Ihrem Steuerberater.

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