Betriebsprüfung

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Die berufsgenossenschaftliche Prüfung

Was die Berufsgenossenschaften prüfen

Die Berufsgenossenschaften prüfen “ allerdings nicht in einem festgelegten Turnus „, ob die Höhe der von Ihnen gezahlten Beiträge zur Berufsgenossenschaft korrekt ist.

Prüfungsgrundlage ist dabei die Meldung, die Sie als Arbeitgeber jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen eines Kalenderjahres für das vergangene Kalenderjahr über die Arbeitsentgelte Ihrer versicherten Mitarbeiter und die geleisteten Arbeitsstunden des Vorjahres “ geordnet nach Gefahrenklassen “ machen müssen.

In der Fernsehreparaturwerkstatt Eisenhut werden die Monteure nach Gefahrenklasse 4, die Büroangestellten nach Gefahrenklasse 1 veranlagt. Damit der Prüfer sieht, ob Ihre Meldung richtig ist, müssen Sie die Mitarbeiter namentlich der einen oder anderen Gruppe zuordnen.

So bereiten Sie sich auf die Prüfung vor

Die Prüfung ist meist gut vorbereitet, wenn Sie den Arbeitsplatz für den Prüfer hergerichtet und die erforderlichen Unterlagen bereitgestellt haben, insbesondere:

Erforderliche Unterlagen

vorhanden:

ja/nein

Entgeldunterlagen

 

Lohn- und gehaltskonten der einzelnen Mitarbeiter

 

Sachkonten

 

Summen- und Saldenlisten

 

Gewinn- und Verlustrechnung

 

Bilanzen

 

Lohnjournale

 

Lohnartenlisten

 

Lohnsteueranmeldungen

 

Auch hier sind Sie dem Prüfer gegenüber hinsichtlich aller Tatsachen auskunftspflichtig, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, z.B. auch für eingesetzte Leiharbeitnehmer, also Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen.

So läuft die Prüfung ab

Zur berufsgenossenschaftlichen Prüfung soll der Prüfer sich möglichst einen Monat, mindestens aber 14 Tage vorher bei Ihnen anmelden.

Als Arbeitgeber können Sie wählen, ob die Prüfung in Ihrem Unternehmen, bei der Berufsgenossenschaft oder gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater stattfinden soll. Aus besonderen Gründen kann dieses Wahlrecht allerdings entfallen: Die Berufsgenossenschaft vermutet eine Beitragshinterziehung und besteht auf der Prüfung im Unternehmen.

Der Prüfer erstellt nach Abschluss der Prüfung einen Prüfbericht. Spätestens einen Monat nach Prüfungsende muss Ihnen das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden. Den Bericht selbst bekommen Sie aber nicht zu Gesicht.

Diese Konsequenzen kann die Prüfung für Sie haben

Bei der Prüfung durch die Berufsgenossenschaften kommt es gar nicht so selten vor, dass Sie als Arbeitgeber eine Erstattung zu viel entrichteter Beiträge erhalten.

Sollten Sie allerdings vorsätzlich oder fahrlässig Lohnnachweise nicht oder nicht rechtzeitig bei der Berufsgenossenschaft eingereicht haben, bei diesen Nachweisen unrichtige Angaben gemacht haben, Aufzeichnungen nicht aufbewahrt haben oder der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht nachgekommen sein, müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € rechnen.

Weblinks

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